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< Locked Doors |
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Verfasst am:
Mo, 11 März 2013 - 21:38
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Experte
Anmeldungsdatum: 08.12.2009
Beiträge: 923
Wohnort: Berlin
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Hannes hat folgendes geschrieben: | Es ist solange theoretisch, wie es den Autoren gleichgültig ist [...] |
Naja, die Konstruktion des "impliziten Einverständnisses" ist schon ernstgemeint und ich halte sie auch für bedeutensamer als die deutsche Konstruktion der "Schöpfungshöhe" eben auch auf Grundlage deiner I6-Lizenzrecherchen. Nur mal so weitergesponnen: Ein psychopathischer Extension-Autor verfolgt die nicht explizit erlaubte Verwendung seiner Hervorbringung: Wird im Gerichtsverfahren tatsächlich ein Straftatbestand vermutet? Ich glaube, in Deutschland würden die Richter eher darüber schmunzeln, solange keine gewerblichen Absichten dahinter stecken. Es gibt hierzulande sogar die Rechtsprechung, dass die "privat" ausprobierten Raubkopien von Adobe-Software legal sind (in den USA meines Wissens übrigens auch, befördert von der P2P-Klageflut von Sony & Co.) Nur wirds's heiß: Ich würde sogar soweit gehen zu vermuten, dass allein im Vorgang der Veröffentlichung einer Extension ein "implizites Einverständnis" vermutet werden kann, sonst macht eine Veröffentlichung überhaupt keinen Sinn (wenn denn keine Lizenzeinschränkungen gebracht werden, wie halt üblich). Echt knackig, diese Fragestellungen. _________________ interactive fiction database |
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Verfasst am:
Mo, 11 März 2013 - 22:15
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Experte
Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 660
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Zitat: | Es gibt hierzulande sogar die Rechtsprechung, dass die "privat" ausprobierten Raubkopien von Adobe-Software legal sind |
Privatkopien waren in Deutschland schon immer legal. Außer bei Software, bei denen seltsame, schwammige Ausnahmen im Urheberrecht definiert sind und außer es wird dabei ein „wirksamer Kopierschutz“ umgangen. Wie ein Kopierschutz wirksam sein kann, wenn ich es offensichtlich geschafft habe, ihn zu umgehen (sonst gäbe es keine Kopie und somit keinen Streitgegenstand), konnte mir allerdings noch niemand erklären ;) |
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Verfasst am:
Mo, 11 März 2013 - 23:04
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Experte
Anmeldungsdatum: 08.12.2009
Beiträge: 923
Wohnort: Berlin
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Nach meinem Kenntnisstand werden die privaten Dinge von deutschen Gerichten als solche gewürdigt. Adobe ist als gewerbliche Software ein schlechtes Beispiel, irgendwelche P2P-downgeloadede Musiktracks können aber von Sony wirkungsvoll abgemahnt werden. Da kommt IF nicht ran, die Extensions zu veröffentlichen sind auch nicht so gedacht, nach meiner Ansicht jedenfalls. Da würde mich schon mal ein krasses Gegenbeispiel interessieren, das es wohl noch nicht gibt. Wie ist das mit Malinche.net, benutzt der Extensions gewerblich? Ich habe keinen blassen Schimmer. _________________ interactive fiction database |
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Verfasst am:
Mo, 11 März 2013 - 23:47
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Experte
Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 660
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proc hat folgendes geschrieben: | Wie ist das mit Malinche.net, benutzt der Extensions gewerblich? Ich habe keinen blassen Schimmer. |
Der benutzt I6, aber prinzipiell stellt sich die Frage natürlich genauso. |
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Verfasst am:
Mi, 1 Mai 2013 - 20:20
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Wasserträger
Anmeldungsdatum: 08.11.2010
Beiträge: 48
Wohnort: Lüneburger Heide
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Die Extensions auf der Inform-Seite stehen unter der Creative-Commons-Namensnennungs-Lizenz (CC-BY):
Zitat: | "Extensions published on this page have been made available by their authors under an Attribution Creative Commons licence. (Inform automatically ensures that authors are credited in works of IF using their extensions, which meets the Attribution requirement.)" |
http://inform7.com/write/extensions/
Vgl. auch die Richtlinien für das Beisteuern eigener Erweiterungen:
Zitat: | "Extensions on the extension site are published under a Creative Commons attribution license; more on this can be found from the main extensions page. If you aren't happy with that license -- which allows your work to be modified, distributed, and incorporated in commercial products -- then please do not submit it.
This is not because of any ideology of the Inform writers: it's just to reflect the traditional customs of the IF community, and to make the site easily understandable for users. You are very welcome to publish any extension you write elsewhere, under any license you please." |
http://inform7.com/contribute/extensions/
Victor Gijsbers' Attack-Erweiterung ist dort z.B. nicht eingetragen, denn sie steht unter der GPL. |
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Verfasst am:
Do, 2 Mai 2013 - 2:34
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Experte
Anmeldungsdatum: 08.12.2009
Beiträge: 923
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
Do, 2 Mai 2013 - 8:07
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Experte
Anmeldungsdatum: 25.03.2010
Beiträge: 660
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proc hat folgendes geschrieben: | Wir wollen doch nur spielen. Was soll ich das nu meiner Nichte erzählen? |
Liest deine Nichte auch "EULA" & Co. von nicht offener Software? Nein? Dann besteht doch kein Unterschied!
D.h. streng genommen besteht schon einer: "EULAs" usw. regeln ueblicherweise allerlei Einschränkungen fuer Benutzer/Spieler. CC, GPL usw. kennen fuer diese Zielgruppe ueblicherweise keine Einschraenkungen. Als Spieler bist du also in jedem Fall besser dran. |
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