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<  Jugendschutzgesetz: Neue Vorschriften für Computerspiele
mkalus
BeitragVerfasst am: So, 16 März 2003 - 15:28  Antworten mit Zitat
Wasserträger
Wasserträger


Anmeldungsdatum: 15.09.2002
Beiträge: 105
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Hallo Leute!

Ich habe gerade folgendes aus einem Newsletter genommen. Dies dürfte auch für Euch relevant werden und wird sicher für einige Diskussionen sorgen...

Zitat:
1. Jugendschutzgesetz: Neue Vorschriften für Computerspiele
-----------------------------------------------------------
Unser Mitglied Stephan Abramowski machte uns darauf aufmerksam, daß
am 01.04.2003 das neue Jugendschutzgesetz in Kraft tritt. Dies
dürfte für alle Spieleentwickler unter Euch Auswirkungen haben
können. Ab diesem Zeitpunkt ist für Computerspiele zwingend
eine "Altersfreigabe" der obersten Landesbehörde oder einer
Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle erforderlich.
Computerspiele werden per Gesetz den "Bildträgern" Video und DVD
gleichgestellt.

Die Altersempfehlung muß dabei entweder direkt durch eine
staatliche Stelle erfolgen oder durch eine staatlich zugelassene
Stelle wie die USK oder FSK, die sich die Zulassung für diesen
Zweck über die auf landesebene angesiedelte "Kommission für
Jugendmedienschutz" (KJM) erteilen lassen müssen und dann
Altersfreigaben an Spielehersteller auf privatwirtschaftlicher
Basis nach staatlich vorgegebenen Kriterien vergeben.

Ausnahme: Sofern ein Computerspiel vom Anbieter in eigener
Verantwortung als Informations-, Instruktions- oder
Lehrprogrammen eingestuft wird, so erfolgt die Kennzeichnung
vom Anbieter selbst mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm"
und eine Alterfreigabekennzeichnung entfällt in dem Fall.

Verstöße gegen das neue Jugendschutzgesetz, wie z.B. der Handel
mit Computerspielen auf Datenträger ohne Altersfreigabe oder
eine fehlerhafte Einstufung als Info- oder Lehrprogramm sind mit
Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bedroht.

Mit Spanung dürfen Spieleautoren nun erwarten, wie das neue
Gesetz in der Praxis mit Bezug auf "Shareware" ausgelegt werden
wird. Einerseits sollen die Vorschriften zur zwingend
vorgeschriebenen Alterskennzeichnung nur für "Trägermedien"
(also Spiele auf CDs) gelten und nicht für "Telemedien".

Je nach Lesart kann man aber aus dem Gesetz aber auch herauslesen,
daß Online-Spieleanbieter in jedem Fall eine Altersfreigabe
für das Anbieten ihrer Spiele benötigen, auch wenn dies Online
in Form eines Teledienstes erfolgt.

Nicht zuletzt gibt es in §1 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes eine
Umgehungsvermeidungsvorschrift, in der festgelegt ist, daß das
elektronische Verbreiten von Trägermedien dem physikalischen
Verbreiten dieser Trägermedien gleichgestellt ist. So steht also
zu erwarten, daß jede "Sharewareversion" eines Spiels, die
schon mal irgendwo auf einer Heft-CD veröffentlicht wurde,
zugleich als auf einem "Trägermedium" verfügbar betrachtet
wird und damit ausdrücklich unter die Umgehungsvermeidungsvorschrift
fällt, d.h. in dem Fall zwingend die staatliche/halbstaatliche
Altersfreigabe benötigt, um angeboten werden zu dürfen.

Für reine "Telemedien" ist im übrigen keine Altersfreigabe notwendig.
Für "Telemedien" regelt das neue Jugendschutzgesetz lediglich die
Indizierung von jugendgefährdendem Material (z.B. Gewaltdarstellungen
und Pornografie), das nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden darf.

Das Gesetz war bei der Verabschiedung stark umstritten und wurde
unter dem Eindruck des Schulmassakers von Erfurt diskutiert und
beschlossen. Inzwischen sind auch die entsprechenden Staatsverträge
zwischen Bund und Ländern verabschiedet, so daß das Gesetz nun
am 01.04.2003 in Kraft treten wird.

Für Spieleanbieter gibt es derzeit sicher einige offene Fragen.
Diskussion zu diesem Thema läuft im Forum.

SAVE-NEWS 02-03/2003 (Autorenausgabe)
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Ally
BeitragVerfasst am: So, 16 März 2003 - 20:18  Antworten mit Zitat
Kompassleser
Kompassleser


Anmeldungsdatum: 25.08.2002
Beiträge: 142

mkalus hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Für Spieleanbieter gibt es derzeit sicher einige offene Fragen.
Diskussion zu diesem Thema läuft im Forum.


Kann man da mitlesen? (Ich glaube nämlich nicht, daß ich wirklich verstanden habe, inwiefern mich das betrifft (wenn ich, sagen wir mal, per Jetty oder ZPlet ein paar Klassiker auf einer Webseite unterbringe, etwas ins IF-Archiv stelle oder auf einer eigenen Seite veröffentliche, etc. ...))
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tomjoad
BeitragVerfasst am: So, 16 März 2003 - 20:46  Antworten mit Zitat
Wasserträger
Wasserträger


Anmeldungsdatum: 26.08.2002
Beiträge: 53
Wohnort: Münster

Es würde mich interessieren, wie dann überhaupt ein Textadventure beurteilt würde. Anhand der Story? Eigentlich müßten die Prüfer dann doch wirklich bis zum bitteren Ende durchspielen, um zu sehen, ob es da nicht doch noch zum guten Schluß eine blutrünstige Szene gibt? Und könnte mir jemand was, wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, daß ich ein Interaktives E-Book anbiete und kein Computerspiel?

Davon aber mal abgesehen, wenn es wirklich darauf hinauslaufen sollte, daß *jedes* PD-Spiel, das Online angeboten wird, geprüft werden muß (was eigentlich konsequenterweise sein müßte), dann haben da aber ein paar Leute bald sehr viel zu tun.

Das sieht mir eher nach einer Reaktion auf die Arbeitslosenzahlen statt auf Erfurt aus.
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mkalus
BeitragVerfasst am: So, 16 März 2003 - 20:55  Antworten mit Zitat
Wasserträger
Wasserträger


Anmeldungsdatum: 15.09.2002
Beiträge: 105
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Ally hat folgendes geschrieben:
Kann man da mitlesen? (Ich glaube nämlich nicht, daß ich wirklich verstanden habe, inwiefern mich das betrifft (wenn ich, sagen wir mal, per Jetty oder ZPlet ein paar Klassiker auf einer Webseite unterbringe, etwas ins IF-Archiv stelle oder auf einer eigenen Seite veröffentliche, etc. ...))


Gute Frage. Im Prinzip betrifft es dich natürlich schon, es ist ja schließlich ein Gesetz. Ob es Textadventures so extrem betrifft, wie andere Spiele ist fraglich, aber es soll ja schon früher böse Überaschungen im Web für verschiedene Leute gegeben haben... Abgesehen davon sind Juristen bekanntermaßen ja böse Menschen. Deshalb mein Post :roll:

Ach ja, das Forum kann man nach einer Anmeldung unter folgendem URL lesen:
http://www.s-a-ve.com/

Ciao,
Max.
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Ally
BeitragVerfasst am: Mo, 17 März 2003 - 15:48  Antworten mit Zitat
Kompassleser
Kompassleser


Anmeldungsdatum: 25.08.2002
Beiträge: 142

tomjoad hat folgendes geschrieben:
Und könnte mir jemand was, wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, daß ich ein Interaktives E-Book anbiete und kein Computerspiel?


Hab ich mir auch grad gedacht... und in manchen Fällen finde ich "Spiel" auch weniger angemessen als interaktive Erzählung oder dergleichen. Müssen Hypertext-Geschichten im Web jetzt auch geprüft werden? Ist das das Ende von Speed-IF? Ack...
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mkalus
BeitragVerfasst am: Mo, 17 März 2003 - 16:25  Antworten mit Zitat
Wasserträger
Wasserträger


Anmeldungsdatum: 15.09.2002
Beiträge: 105
Wohnort: Kempten (Allgäu)

Ally hat folgendes geschrieben:

Hab ich mir auch grad gedacht... und in manchen Fällen finde ich "Spiel" auch weniger angemessen als interaktive Erzählung oder dergleichen. Müssen Hypertext-Geschichten im Web jetzt auch geprüft werden? Ist das das Ende von Speed-IF? Ack...


Uff, an so etwas haben die Bundetagsabgeordneten sicher nicht gedacht :wink: Es ist ja nicht so, dass im Netz die totale Überwachung herrscht... eher das Gegenteil - glücklicherweise, sonst wäre noch mehr gesetzlich geregelt...
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